Preise und Nebenkosten
Die in unseren Preislisten angegebenen Preise sind freibleibend
und gelten ab Velbert in EURO ( € ) einschließlich
der gültigen Mehrwertsteuer. Es gelten die Preise zum
Zeitpunkt des Bestelleinganges. Bei Abrufaufträgen behalten
wir uns vor, die Preise zum Zeitpunkt der Lieferung zu berechnen.
In diesem Falle erhält der Kunde eine Auftragbestätigung.
Porto- und Verpackungskosten für:
Arbeits- und Sicherheitsschuhe werden anteilig berechnet. Bei einem Netto Rechnungswert unter € 150,-- werden zusätzlich € 7,50 in Rechnung gestellt. Bei einem Netto-Rechnungswert über € 150,-- tragen wir die Porto- und Verpackungskosten. Zubehör wird zum günstzigsten Versandtarif per Post oder Paketdienst berechnet. Bei einem Netto-Rechnungswert über € 200,-- tragen wir die Porto- und Verpackungskosten. Die Versandkostenbeteiligung wird nur einmal fällig, wenn aus technischen Gründen durch uns mehrere Sendungen zu unterschiedlichen Zeiten für eine Bestellung erfolgen.
Versicherung
für eventuelle Transportschäden übernimmt BSF-Döhle
die volle Haftung.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Erstbesteller bekommen die bestellte Ware per Nachnahme, abzüglich 2% Skonto, zuzüglich Nachnahmegebühren geliefert. Wahlweise kann Vorkasse vereinbart werden. In diesem Falle übermittelt BSF-Döhle in einer gesonderten Mail dem Neukunden den zu zahlenden Betrag, die Konto-Nummer und das voraussichtliche Lieferdatum. Registrierte Kunden und Firmenkunden erhalten die Ware auf Rechnung.
Fälligkeit der Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto, 30 Tage netto nach Rechnungsdatum. Abweichende Zahlungsbedingungen werden erst durch schriftliche Bestätigung gültig. Bei Zahlungsverzug durch den Kunde, behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen von der E Z B bekannt gegebenen Basis-Zinssatz zu berechnen.
Unbenommen bleibt der Nachweis, dass kein bzw. nur ein geringer Verzugsschaden entstanden ist.
Der Kaufpreis ist in jedem Falle sofort fällig, wenn der Kunde BSF-Döhle gegenüber mit anderen Zahlungen in Verzug kommt oder aber uns die Unsicherheit der Vermögenslage durch Konkurs, gerichtliche oder außergerichtliche Vergleichsmaßnahmen, Wechselproteste oder ähnliches bekannt wird.