Wissenswertes
um Berufs- und Sicherheitsschuhe (Seite 1 /3)
Verschiede Hersteller fertigen Schuhe in deutschen Grössengängen,
andere in englischen Grössengängen (ein feineres
Maßsystem). Die beigefügte Matrix veranschaulicht
die Verknüfung der einzelnen Grössen:
In Europa sind für alle Berufsgruppen einheitliche Richtlinien
und Normen geschaffen worden, die den Einsatz von Arbeits-
und Schutzkleidung im gewerblichen Bereich regeln.
Diese Richtlinien sind im Deutschen Arbeitsschutzgesetz eingeflossen.
Im Schuhbereich, beim Schutz für die Füße
regeln es die Richtlinien DIN EN 344 bis EN 347
Das Arbeitschutzgesetz (ArbSchG 1996) gilt für alle
Tätigkeitsbereiche in der Privatwirt-schaft, im öffentlichen
Dienst und für alle Beschäftigtengruppen.
Dabei soll stärker als bisher auch der einzelne beschäftigte
Mitarbeiter in die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
mit einbezogen werden.
Wenn mit Fußverletzungen zu rechnen ist, z.B. durch
herabfallende oder herunterrollende Gegenstände, durch
Stossen oder Einklemmen, durch hineintreten in spitze oder
scharfe Gegenstände, durch heiße oder ätzende
Flüssigkeiten, durch heiße Stoffe, z.B. im Straßenbau,
oder in Gießereien, durch mechanische Sägen in
der Forstwirtschaft, sind Sicherheitsschuhe oder -stiefel
vom Unternehmer zur Verfügung zu stellen und von den
Beschäftigten zu tragen.
für Schutz- und Sicherheitsschuhe
gelten folgende Grundanforderungen:
- Höhe des Schuhoberteils
Form A
Halbschuhe
Form B
Stiefel, niedrig
Form C
Stiefel, halbhoch
Form D
Stiefel, hoch
Form E
Stiefel, oberskelhoch
- Geschlossener Fersenbereich bei Stiefel
- Wasserdampfdurchlässigkeit und Wasserdampf Zahl des
Oberleders.
- Laufsohlendichte und Abriebwiderstand der Laufsohle
- Mindestlänge, Druck- und Stosseinwirkungswiderstand
der Zehenkappe
- Anforderungen an die Testenergieaufnahme der Zehenkappe